4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Wochen zum Monatsende vereinbart.
4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 50% der Angebotssumme vereinbart.
4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB.
4.5 Der Auftraggeber hat ausschließlich folgende Möglichkeiten zur Zahlung: Banküberweisung, Bar- oder Kartenzahlung nach Ausführung der Dienstleistung. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Darüber hinaus fallen Mahngebühren in Höhe von € 5,00 an. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.7 Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend.
4.8 Die Abrechnung erfolgt gemäß des vorgegebenen Mindestaufwandes. Falls im Angebot nicht anders beschrieben, erfolgt die Abrechnung im Halbstundentakt pro angefangener halbe Stunde und pro Person. Alle Preise sind Endpreise und enthalten gem. § 19 Abs. 1 UStG keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).