Preise und Abrechnung
Entlastungsbetrag – Zusätzliche Unterstützung in Höhe von 125 Euro für Pflege
Die Beantragung des Entlastungsbetrags ist nicht erforderlich. Grundsätzlich steht er allen Personen zu, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Wie das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen wird auch der Entlastungsbetrag von der Pflegekasse bereitgestellt und rückwirkend für erbrachte Leistungen ausgezahlt.
Wenn Sie beispielsweise als pflegender Angehöriger von dem Entlastungsbetrag profitieren möchten, müssen Sie oder Ihr gepflegter Angehöriger zunächst in Vorleistung treten. Hierfür werden die HELFERISTEN zunächst beauftragt und bezahlt. Um den Entlastungsbetrag nutzen zu können, benötigen Sie eine von uns ausgestellte Rechnung, die die genauen durchgeführten Tätigkeiten sowie den Preis enthält.
Diese Rechnung oder, falls erforderlich, mehrere Belege reichen Sie anschließend bei der Pflegekasse ein. Der Betrag wird Ihnen dann erstattet. Die erste eingereichte Rechnung dient gleichzeitig als Antrag für den Entlastungsbetrag.
Sie können unsere Leistungen auch gern privat in Anspruch nehmen. Sprechen Sie uns an und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot.