Wenn Sie Haushaltshilfen oder Handwerker in Ihrem Zuhause beschäftigen, können Sie eine Steuervergünstigung in Anspruch nehmen. Viele Dienstleistungen, die als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ gelten, können in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dazu gehören:
- Kosten für Pflege und Betreuung,
- Haushaltsarbeiten und
- Handwerksarbeiten.
Die Höhe der absetzbaren Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und die erforderlichen Nachweise für das Finanzamt hängen von der Art des Beschäftigungsverhältnisses und der erbrachten Dienstleistung ab.
Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Haushaltshilfen und Pflegeleistungen in Ihrem eigenen Haushalt gelten diese Regelungen:
- Sie können 20 % der Kosten geltend machen, jedoch maximal 4.000 Euro pro Jahr als Steuervergünstigung.
- Als Nachweis benötigen Sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg.
Für Handwerkerleistungen wie Instandhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten in Ihrem eigenen Haushalt gelten diese Regelungen:
- Sie können 20 % der Arbeitskosten geltend machen, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr als Steuervergünstigung.
- Als Nachweis benötigen Sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg.
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